a.i.d.a. gewinnt Rechtsstreit gegen das bayerische Innenministerium
Die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V. darf vom Verfassungsschutz nicht mehr als „linksextremistisch“ diffamiert werden. Entsprechende Einträge im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2008 müssen sofort gestrichen oder geschwärzt werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz am 23. September 2010. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel, es erlangte also sofortige Rechtsgültigkeit.
Das Gericht fand deutliche Worte
In der aktuellen Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 10 CE 10.1830) heißt es: „der Bericht enthält über den Antragsteller [a.i.d.a.] ein auch nicht ansatzweise durch tatsächliche Anhaltspunkte nachvollziehbar belegtes Negativurteil“.
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